Der Bund Deutscher Gemeinschafts-Diakonissen-Mutterhäuser bildet einen losen Zusammenschluss von derzeit acht Mutterhäusern. Jedes Haus hat seine eigene Entstehungsgeschichte und daraus resultierende auch spezifische Aufgabenfelder.
Gemeinsam ist allen Häusern die theologische Nähe zum innerkirchlichen Pietismus, sowie ihre Entstehung aus erwecklichen Aufbrüchen in verschiedenen Regionen.
Rechtlich sind die einzelnen Mutterhäuser selbstständig. Im Bund haben sich die einzelnen Mutterhäuser eine gemeinsame Form geschaffen, dessen Gründung in das Jahr 1921 zurückreicht.
Die Diakonissen wissen sich von Gott in diese Lebensform und Einrichtung berufen und verpflichten sich durch ihren Eintritt in die Schwesternschaft zur Ehelosigkeit, zur Gütergemeinschaft und Verbindlichkeit. Durch die Leitung der Schwesternschaft (Oberin und Vorstand) lassen sich die Schwestern in ihre Aufgabe und an ihren Dienstort senden.
Die Schwesterntracht ist ein typisches äußeres Erkennungsmerkmal der Diakonissen und gibt auch nonverbal zu verstehen, für Gott und Menschen da zu sein.
Ziel und Zweck des Bundes
Der Bund fördert den Erfahrungsaustausch unter den Mutterhäusern, gibt geistliche Impulse für die diakonisch-missionarische Arbeit weiter, diskutiert gesamtgesellschaftlicher Entwicklungen und nimmt ggf. öffentlich Stellung und stellt diakonisch-missionarische Modelle vor.